Verpflichtende Steuererklärung
Als Soldat bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – auch wenn du keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten hast. Diese Pflicht ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG, da dir im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ein unrechtmäßiger Steuervorteil gewährt wird. Damit du das konkret nachvollziehen kannst, hier die Erläuterung dazu:
Berücksichtigung von Sozialabgaben bei der Lohnsteuer
Seit 2010 werden infolge des Bürgerentlastungsgesetzes die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei allen Arbeitnehmern bereits monatlich bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Dadurch wird weniger Lohnsteuer einbehalten, was zu einem höheren Nettogehalt für alle Arbeitnehmer führt.
Das ist grundsätzlich eine gute Sache für „normale Arbeitnehmer“ — allerdings ist diese Gesetzesänderung für Soldaten nicht so cool.
Truppenärztliche Versorgung
Soldaten zahlen grundsätzlich keine Krankenversicherungsbeiträge, da sie über die truppenärztliche Versorgung abgesichert sind.
Aus diesem Grund wird bei allen Soldatinnen und Soldaten die sogenannte Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung abgezogen.
Mindestvorsorgepauschale
Diese Pauschale wird anstelle der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen.
Sie beträgt bei Soldaten der Steuerklassen 1, 2, 4 und 5 – 1.900€ pro Jahr
und für Soldaten in der Steuerklasse 3 – 3.000€ pro Jahr
Die Mindestvorsorgepauschale führt dazu, dass alle Soldatinnen und Soldaten weniger Lohnsteuer zahlen und somit ein höheres Nettogehalt erhalten. Dies stellt zunächst einen unberechtigten Steuervorteil dar, der durch die Einkommensteuererklärung nachgewiesen bzw. korrigiert werden muss.
Daher sind alle Soldaten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Zusammengefasst: Der Staat behandelt Soldaten steuerlich so, als hätten sie 1.900 € jährliche Kosten für die Krankenversicherung, was sie aufgrund der UTV (Unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung) real nicht haben!
Clever versichern und Geld sparen
Soldaten haben die Möglichkeit, diese Mindestvorsorgepauschale durch die Zahlung von Beiträgen bei anderen Versicherungen auszugleichen. Dazu zählen u.a.:
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Außerdem gibt es zahlreiche weitere Ausgaben, Aufwendungen und Pauschalen, die von Soldaten steuerlich abgesetzt oder berücksichtigt werden können:
- Werbungskosten / Sonderausgaben
- Fahrtkostenpauschale
- Aufwand für Auswärtstätigkeiten (z. B. Lehrgänge)
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Fort- und Weiterbildungskosten
- Aufwendungen für Arbeitsmittel
- Beiträge zu Berufsverbänden (DBwV)
- Umzugskosten bei Versetzungen
Steuererklärung einfach gemacht
Die Erstellung der Steuererklärung kann komplex sein, insbesondere aufgrund der vielen spezifischen Ausgaben und Regelungen für Soldaten. Um dir den Prozess zu erleichtern, bieten wir einen spezialisierten Service an:
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Alle unsere Mandanten haben über ihre persönliche Finanz -und Versicherungs-App den
Vorteil sämtliche Dokumente schnell und digital zur Verfügung zu haben.
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