Wichtige Hinweise zur Krankenversicherung für Bundeswehrsoldaten
Soldaten der Bundeswehr haben vom 1. Diensttag an Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Auch bekannt als Freie Heilfürsorge. Vereinfacht ausgedrückt erhalten Soldaten eine kostenlose „Krankenversicherung“ vom BUND.
Man kann hier von einem sehr großen Vorteil gegenüber allen Angestellten, Arbeitern oder Selbstständigen sprechen, die in der freien Wirtschaft tätig sind und entweder für die gesetzliche oder Private Krankenversicherung ihre Beiträge zahlen müssen.
Soldaten der Bundeswehr zahlen für ihre Krankenversorgung keinen Cent!
Die ärztliche Versorgung der Soldaten erfolgt über den Sanitätsdienst der Bundeswehr und Vertragsärzten. Das bedeutet in der Praxis, dass Soldaten grundsätzlich beim Truppenarzt der Bundeswehr vorstellig werden müssen, sollten sie ärztliche Versorgung benötigen. In Notfällen oder beim Urlaub im Ausland gibt es Ausnahmen.
Zu beachten ist:
In Deutschland ist das Vorhandensein einer Pflegeversicherung verpflichtend. Das gilt auch für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Diese müssen ihren Dienstherrn innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt schriftlich nachweisen, dass sie eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben.
Die Pflegepflichtversicherung ist kein Bestandteil der truppenärztlichen Versorgung. Diesen Nachweis (Versicherungsbestätigung) erhalten sie von ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung automatisch. Reichen sie diesen Nachweise umgehend nach Erhalt bei ihrer Einheit ein.
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben die freie Wahl, wo sie ihre Pflegepflichtversicherung abschließen!
Option 1: private Krankenversicherung (meist günstiger)
Option 2: gesetzliche Krankenkasse (als freiwilliges Mitglied)
Fragen die sich Soldaten nun stellen sind u.a.:
- Welche Unterschiede gibt es zwischen GKV und PKV?
- Was sind die monatlichen Kosten?
- Welche Art der Versicherung passt besser zu mir und meinen Plänen?
- Wie versichere ich mich nach der Bundeswehr und welche Auswirkung hat meine heutige Entscheidung darauf?
- Brauche ich zu meiner Pflegepflichtversicherung auch eine Anwartschaft?
- Wo bekomme ich eine Anwartschaft und was leistet diese?
- Gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern / Versicherungsgesellschaften
Sehr wichtige Fragen, die unbedingt geklärt werden sollten. Die Antworten dazu findest du im nächsten Beitrag.
* FAQ
Wer ist in Deutschland verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen und welche Leistungen werden von ihr übernommen?
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine gesetzliche Versicherung und somit verpflichtend für jeden, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Zu den von der Pflegeversicherung abgedeckten Leistungen können beispielsweise die Betreuung durch einen Pflegedienst, die Unterstützung durch einen Pflegehelfer oder die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Pflegebetten gehören.
mehr erfahrenIst eine Pflegepflichtversicherung Bestandteil der truppenärztlichen Versorgung?
Nein. Die Pflegepflichtversicherung ist keine Bestandteil der truppenärztlichen Versorgung. Sie muss eigenständig abgeschlossen werden.
mehr erfahrenWas macht eine Pflegeverischerung?
Eine Pflegeversicherung ist eine Art von Versicherung, die im Falle von Pflegebedürftigkeit die Kosten für die Pflegeleistungen eines Versicherten übernimmt. Die Pflegeversicherung hilft den Versicherten, die Kosten für Pflegeleistungen zu tragen, wenn sie aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
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