Die wichtigsten Versicherungen für Soldaten

Letztes Update: 21. August 2024
Inhaltsverzeichnis

Abgesichert wie es der Dienstherr empfiehlt

Der Versicherungsschutz von Soldatinnen und Soldaten bedarf besonderer
Beachtung. Vor allem bei den speziellen Risiken ist es enorm wichtig sich
selbst zu schützen und seine Familie abzusichern.
Der Soldatenberuf ist von Haus aus gefährlich und ist kaum mit anderen
Berufen zu vergleichen. Soldaten der Bundeswehr haben nicht nur in ihrem
Dienstalltag große Herausforderungen zu bewältigen sondern auch im
privaten Bereich. Deshalb ist clever, dass sie sich beim Thema
Versicherungen und Finanzen einen Profi an ihre Seite holen. Der unabhängig
ist und auf die Absicherungsbedürfnisse von Soldatinnen und Soldaten
spezialisiert ist.
Die individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen richten sich u.a. nach
dem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr, der Verpflichtungsdauer, der
Laufbahn und der persönlichen und familiären Situation.
Hierzu empfiehlt die Bundeswehr auf ihrer Homepage explizit eine Reihe von
wichtigen Versicherungen und rät allen Soldatinnen und Soldaten so früh wie
möglich mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen.

Die wichtigsten Versicherungen

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Pflegepflichtversicherung
Gemäß dem elften Sozialgesetzbuch sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, denn diese
Versicherung ist Pflicht in Deutschland und kein Bestandteil der
truppenärztlichen Versorgung (Heilfürsorge).
Diese Pflegepflichtversicherung kann bei einer Gesetzlichen Krankenkasse
oder bei einer Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Hierzu ist eine Beratung sehr wichtig, denn die Unterschiede dieser beiden
sollte jede Soldatin und jeder Soldat auf Zeit wissen.
Wir von Soldatenfreunde machen das sehr genau.

Anwartschaftsversicherung

Seit dem 01. Januar 2019 haben Soldaten auf Zeit nach dem Ausscheiden
aus ihrem aktiven Dienst keinen Beihilfeanspruch mehr. Dies gilt dann auch
für Lebenspartner und Kinder.
Die Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenversicherung nach dem
Dienstzeitende ist durch diese Gesetzesänderung garantiert und problemlos
möglich.
Allerdings gibt es zahlreiche, realistische Szenarien die einen
Versicherungsschutz für die ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten bei
einer privaten Krankenversicherung notwendig machen kann oder als
bessere Option möglich sind.
Deswegen ist der Abschluss einer passgenauen Anwartschaftsversicherung
wichtiger denn je und für nahezu jeden SaZ Goldwert.
Die Anwartschaftsversicherung wird zu Beginn der Dienstzeit oder kurz
davor in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung beantragt.
Bei der großen Auswahl an Versicherungsgesellschaften ist ein detaillierter
Vergleich sehr wichtig, denn diese Entscheidung hat Tragweite, vor allem für
langdienende Soldaten und für diejenigen, die nach der Bundeswehr eine
Selbstständigkeit planen oder im Öffentlichen Dienst bleiben wollen und z.B.
zum Zoll, zur Polizei, Justiz oder Feuerwehr wechseln.
Ein persönliches Beratungsgespräch bringt dabei Licht ins Dunkel.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung zählt allgemein zu den wichtigsten
Versicherung, unabhängig davon welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Diese Versicherung schützt bei Schäden und damit verbundenen
Schadensersatzforderungen im Privatbereich.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das im § 823 ganz klar.
Auf gut Deutsch heißt es dort: „Wer einem anderen einen Schaden zufügt,
der muss diesen auch ersetzen und zwar ohne Obergrenze“.
Um sich im Zweifel vor dem finanziellen Ruin absichern zu wollen, ist eine
Privathaftpflichtversicherung erforderlich. Diese Versicherung sollte absolut
lückenlos sein und eine hohe Versicherungssumme beinhalten.

Diensthaftpflichtversicherung

Für Schäden, die Soldaten im Dienst verursachen, ist die Haftung nach
§ 24 Soldatengesetz geregelt. Sie haften dem Bund gegenüber für Schäden,
die Sie dem Bund direkt oder indirekt aufgrund einer Dienstpflichtverletzung
zugefügt haben.
Schadensersatzforderungen können entstehen, wenn nachgewiesen wird,
dass der Soldat oder die Soldatin grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt
hat. Nur bei einer einfachen Fahrlässigkeit folgt in der Regel keine Haftung.
Wer sich dagegen finanziell absichern möchte, benötigt eine
Diensthaftpflichtversicherung, bei der alle relevanten Risiken mitversichert
sind. Dazu zählen u.a. Umgang mit Waffen und Munition, Verlust oder
Beschädigung von Eigentum des Bundes und persönlicher Ausrüstung
u.v.m.

Dienst -und Berufsunfähigkeitsversicherung

Dieser Versicherungsschutz ist besonders wichtig für Soldatinnen und
Soldaten auf Zeit, denn der § 55 Abs. 2 Soldatengesetz besagt, dass ein
Soldat auf Zeit zu entlassen ist, wenn er dienstunfähig ist.
Was dienstunfähig gilt und wer die Dienstunfähigkeit feststellt steht in
§ 44 Abs. 3 und Abs. 4 Soldatengesetz.
Soldaten auf Zeit werden bei vorliegender Dienstunfähigkeit entlassen,
Berufssoldaten vorzeitig in Ruhestand versetzt.
Daher ergeben sie im Vergleich der beiden Dienstverhältnisse massive
Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Absicherung.
Die Folgen einer Dienstunfähigkeit sind weitaus umfangreicher bei
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und müssen deshalb unbedingt und
besonders beachtet werden.
Mit einer maßgeschneiderten Berufsunfähigkeits-/
Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Soldaten auf Zeit adäquat
gegen dieses spezielle Risiko absichern.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf zu achten, dass in dem
Versicherungsprodukt einige essenzielle Leistungsmerkmale enthalten sind.
Das Angebot an passenden Dienstunfähigkeitsversicherungen für Soldaten
am Markt ist nicht riesig allerdings so groß, dass ein detaillierter Vergleich
der Leistungen und Preise sehr ratsam ist, denn ist gibt enorme
Unterschiede.
Zu den Punkten die geprüft werden sollten, zählen u.a.:
– echte / unechte DU-Klausel
– Formulierung und Inhaltsbewertung der Kriegsklausel /
Zusatzvereinbarung für Auslandseinsätze
– Wartezeiten, versicherbare Rente, Vertrags-und Leistungsdauer
– Vertragsänderungen während der Dienstzeit und nach dem Ausscheiden
aus der Bundeswehr u.v.m.
Wir vergleichen alle in Frage kommenden Versicherungsangebote mit den
Soldatinnen und Soldaten.

Private Unfallversicherung

Jeder Mensch ist täglichen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Unfälle sind
die häufigste Ursache von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen sind oft massiv.
Bei Unfällen die im privaten Bereich (Freizeit, Haushalt, Urlaub, Hobby…)
passieren, gibt es keine gesetzlichen Versicherungsschutz. Aus diesem
Grund schützen sich die meisten Menschen mit einer privaten
Unfallversicherung gegen die oft schwerwiegenden finanziellen Folgen eines
Unfalles mit anschließendem bleibenden Schäden.
Vor allem Personen mit erhöhtem Unfallrisiko sind hier besonders
aufmerksam.
Soldatinnen und Soldaten haben selbstverständlich auch ein Privatleben und
sollten sich daher auch adäquat absichern.
Bei Arbeitsunfällen / Dienstunfällen besteht in der Regel für alle ein gewisser
gesetzlicher Basisschutz. Alle Soldaten der Bundeswehr sind während ihrer
dienstlichen Tätigkeit und auf dem direkten Weg zum Dienst und Vom Dienst
nach Hause versichert. Bei den sogenannten Wehrdienstbeschädigungen
(Folgeschäden nach Dienstunfall) besteht dann möglicherweise Anspruch auf
eine finanzielle Entschädigung. Allerdings müssen die Soldatinnen und
Soldaten dafür einige Vorraussetzungen erfüllen und etliche Hürden
übersteigen.
Wenn die Unfallgeschädigten Soldaten eine Wehrdienstbeschädigungsrente
bei ihrem Dienstherrn beantragen, können Erfahrungsgemäß etliche Monate
oder Jahre ins Land gehen, ehe es hier zu einer Entscheidung kommt und
die betroffenen z.B. Geldleistungen erhalten.
Last but not least sei erwähnt, dass die möglichen Renten die man als
Soldatin oder Soldat bekommen kann sehr überschaubar sind und an einen
prozentualen Grad der Schädigung gekoppelt sind.
Deshalb ist es ratsam für alle Soldaten der Bundeswehr, eine passende
privaten Unfallversicherung zu haben, denn diese bietet 24/7 und weltweiten
Versicherungsschutz, im beruflichen / dienstlichen wie im privaten Bereich.
Zudem gibt es auch Spezialangebote, bei denen besondere soldatische
Risiken wie z.B. Fallschirmspringen, Tauchen oder das Fliegen von
Flugzeugen / Hubschraubern mitversichert werden können.
Wir beraten euch hierzu sehr gern.

Schlusswort

Mit den oben beschriebenen Versicherungen schützen sich Soldatinnen und
Soldaten gegen existenzielle Risiken, sie sind damit die wichtigsten
Versicherungen überhaupt und gehören in jedes Portfolio.
Netter Nebeneffekt: Die Beiträge zu diesen Versicherungen können als
Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
In diesem Beitrag haben wir die aus unserer Sicht allgemein wichtigsten
Versicherungen für die Soldaten der Bundeswehr beschriebenen.
Eine Rechtsschutzversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung
sind von der Wichtigkeit her nicht weit von den existenziellen Versicherungen
weg und sind daher auch Bestandteil in unseren unabhängigen
Beratungsgesprächen.
Mit diesem Artikel wollten wir allen Soldaten einmal einen Überblick über die
existenziell wichtigsten Versicherungen geben, um auch die Prioritäten
besser zu erkennen.
Wir wünschen euch alles Soldatenglück der Welt und freuen uns wenn wir
euch hiermit einen kleinen Mehrwert geben konnten.

FAQ

Können Soldaten diese Versicherungen steuerlich absetzen?

Ja. Die Beiträge zu diesen Versicherungen zählen in der Einkommenssteuer als Vorsorgeaufwendungen.

Deswegen sollte das Ziel aller Soldatinnen und Soldaten sein, dass sie diese wichtigen Absicherungen haben, weil sie existenzielle Risiken schützen und zeitgleich positiv auf die Vorsorgepauschale "einzahlen". 

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Über den Autor
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Peter Neugebauer

Peter ist Soldatenberater mit Herz und Seele. Seit über 10 Jahren berät er Soldaten zum Thema Pflegepflichtversicherung und gibt wertvolle Finanztipps für den Alltag als Soldat. Er war selbst Soldat bei der Bundeswehr, kennt die Probleme und weiß, wie man sie umgeht.
Als geprüfter Versicherungsmakler sind Finanzen und Versicherungen sein täglich Brot.

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