Krankenversicherung und Beitragszuschuss für Zeitsoldaten nach der Bundeswehr
Soldaten auf Zeit, die nach dem 31.12.2018 aus dem aktiven Dienst der Bundeswehr ausscheiden haben keinen Anspruch mehr auf Beihilfe. Die frühere Regelung mit dem Anspruch auf 70% Beihilfe während der Übergangszeit ist weg gefallen.
Diese Änderung ist unserer Erfahrung nach noch nicht bei allen Soldaten „angekommen“.
Uns erreichen dazu häufig Anfragen von Soldaten, denen die Lage zur Krankenversicherung in der Übergangszeit unklar ist.
- Vorsicht
Bericht:
Der „Soldatenberater“ gab sich als eine vom „BMVg – beauftragte – Person“ aus, dem alle Soldaten am Herzen lägen und nur aufklären wolle.
Im Laufe des Gespräches wurde den Soldaten erzählt, dass sie den Beitragszuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung während ihrer Übergangszeit nur erhalten können, wenn sie ihre Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung bei einer ganz bestimmten, namentlich genannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben / abschließen würden, bei der dieser „Soldatenberater“ Sondervereinbarungen habe und die Soldaten nur über einen von ihm bereitgestellten speziellen Antrag ihren Beitragszuschuss bei der BVA (Bundesverwaltungsamt) beantragen könnten.
Real Talk Soldatenfreunde:
„Daraufhin kontaktierten uns einige aufgeregte und verunsicherte Soldaten“.
„Unglaublich, mit welchen Methoden manche Leute versuchen Umsätze zu erwirtschaften“.
„Durch solche haarsträubenden Falschinformationen werden Soldaten bewusst unter Druck gesetzt und zu Handlungen gedrängt die auf falschen Tatsachen beruhen”. “Derartige Veranstaltungen liegen fern ab einer ehrlichen und fachlich korrekten Beratung und sind mindestens Unkameradschaftlich, wenn nicht mehr“.
Aus diesem Grund beleuchten wir in diesem Beitrag einmal die Situation zur Kranken-und Pflegeversicherung für Soldaten auf Zeit die Übergangsgebührnisse beziehen oder beziehen werden.
Die Neuregelungen für SaZ ab dem 01.01.2019
Im neu eingeführten § 11b – Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sind die Beitragszuschüsse zur Kranken -und Pflegeversicherung für Soldaten auf Zeit geregelt, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden und Übergangsgebührnisse empfangen.
Wichtig: Diese Neuregelungen betreffen nur Zeitsoldaten! Für Berufssoldaten die in „Pension“ gehen hat sich nichts geändert. Diese haben nach wie vor Anspruch auf 70% Beihilfe im Ruhestand.
Auszug:
Zum Ausgleich für den Wegfall des Beihilfeanspruchs wurde im Soldatenversorgungsgesetz eine Regelung aufgenommen, wodurch den Empfängern von Übergangsgebührnissen ein Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Grundlage der Übergangsgebührnisse gewährt wird. Das heißt, sofern und solange Beiträge auf die Übergangsgebührnisse erhoben werden, erhalten die ehemaligen SaZ einen Zuschuss in Höhe der Hälfte (50%) dieser Beiträge. Dies gilt auch für diejenigen SaZ, die sich für eine private Versicherung entscheiden, bis zu einer gewissen Höhe (maximal des Beitragszuschusses zur GKV).
Daraus resultierend:
Erstmals erhalten alle nach dem 31.12.2018 ausscheidenden SaZ durch diese Neuregelung ein Zugangsrecht zur GKV, unabhängig vom Alter und ihrer Vorversicherung. Also auch SaZ, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und aus der Bundeswehr ausscheiden. Hierzu folgt noch ein gesonderter Artikel von uns, da diese Soldaten ein paar detaillierte Regelungen beachten müssen.
Zwischenfazit
Beitragszuschuss für Zeitsoldaten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Soldaten auf Zeit, die sich nach ihrem DZE in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern (wollen), können ihre Mitgliedschaft innerhalb von 3 Monaten nach ihrem Ausscheiden bei einer GKV ihrer Wahl beantragen. Dabei spielen wie gesagt Altersgrenzen und Vorversicherung keine Rolle.
Als Freiwilliges Mitglied in der GKV, wird der monatlich zu zahlende Beitrag für die Kranken-und Pflegeversicherung auf Grundlage der Höhe der Übergangsgebührnisse (Bruttobezüge) berechnet. Freiwillig versicherte zahlen den vollen Beitrag, also „Arbeitnehmer – und Arbeitgeberanteil“. Stand 2023 beträgt der ermäßigte Beitragssatz 14,0% für die KV und 3,4% für die Pflegeversicherung. Auf dem daraus berechneten Monatsbeitrag zur GKV werden dem ehemaligen Soldaten auf Zeit / dem Übergangsgebührnissempfänger dann die 50% Beitragszuschuss gewährt.
Wichtig zu wissen:
Der Beitragszuschuss entfällt, sobald der ehemalige SaZ eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, die in aller Regel zu einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV führt.
Warum? Weil dann die Pflichtbeiträge zur GKV auf Grundlage des Arbeitsentgeltes / Arbeitskommens berechnet werden und sich der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge teilen. Dadurch wird der Beitragszuschuss obsolet. Die Übergangsgebührnisse und eventuellen sonstige Einkünfte werden dann nicht mehr in die Beitragsberechnung für die GKV einbezogen.
Beitragszuschuss für Soldaten in der Privaten Krankenversicherung
Soldaten auf Zeit, die Ubergangsgebührnisse empfangen, kein Pflichtmitglied in der GKV sind (durch sozialversicherungspfl. Tätigkeit) und sich für eine 100% private Krankenversicherung entscheiden, erhalten ebenfalls einen Beitragszuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist allerdings gedeckelt / begrenzt auf den Betrag der gewährt werden würde, wenn der ehemalige SaZ als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert wäre und der Beitragszuschuss auf Grundlage seiner Übergangsgebührnisse berechnet werden würde.
In der Praxis reicht diese Begrenzung in aller Regel aus. In den meisten Fällen (unserer Erfahrung nach) sind die monatlichen Beiträge zur PKV sogar geringer als in der GKV.
Vereinfachtes Beispiel
- Beitrag GKV: 400€ monatlich – Beitragszuschuss BVA: 200€
- Beitrag PKV: 250€ monatlich – Beitragszuschuss BVA: 125€
- Beitrag PKV: 500€ monatlich – Beitragszuschuss BVA: 200€
Ratsam ist:
Jeder Zeitsoldat sollte sich unbedingt und frühzeitig (vor seinem DZE) mit seinem Versicherungsmakler, seiner Krankenkasse und seinem BFD-Berater in Verbindung setzen um gewisse Fristen wahren zu können und die bestmögliche Absicherung für sich zu finden.
Wir helfen euch natürlich auch gern und beraten euch zu euren Optionen.
FAQ
Wie und wo beantrage ich den Beitragszuschuss als SaZ?
Um den Beitragszuschuss zu erhalten, müssen Soldaten ihrer zuständigen BVA Außenstelle eine Bescheinigung zu kommen lassen, aus der hervorgeht, wie hoch ihre Beiträge zur Kranken -und Pflegeversicherung sind. Unser Erfahrung nach reicht dazu eine LoNo / E-Mail an den oder die zuständige/n Sachbearbeiter/in aus, mit einem Zweizeiler und der Bescheinigung als Anhang.
In jedem Fall macht ein Telefonat mit dem oder der zuständige/n Sachbearbeiter/in im Vorfeld sinn, um etwaige Antragswege und Fragen zu klären.
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