Wichtige Infos zur Krankenversicherung für lebensältere Zeitsoldaten
Zum 01.Januar 2019 trat das neue Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) in Kraft.
Damit wurde die soziale Absicherung für ausscheidende Zeitsoldaten enorm verbessert.
Dieses Gesetz sichert allen Zeitsoldaten nach ihrer Entlassung / dem Ende ihrer Dienstzeit den Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung ( in erster Linie die freiwillige Mitgliedschaft ).
Wichtig ist diese Neuregelung vor allem für Zeitsoldaten mit einem Alter über 55 Jahre. Diesen lebensälteren Kameraden „drohte“ früher der dauerhafte Verbleib in der privaten Krankenversicherung, da der Eintritt in die GKV nach dem vollendeten 55. Lebensjahr in den meisten Fällen ausgeschlossen war.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2019 wurde zudem der § 11b – Soldatenversorgungsgesetz (SVG) neu eingeführt. Darin werden die Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung für Empfänger von Übergangsgebührnissen geregelt.
Hintergrund ist der Wegfall der Beihilfe für Zeitsoldaten.
Die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Regelungen und Vorraussetzungen findet ihr in unserem Blog –
im Beitrag:
„Das sollten alle Soldaten auf Zeit wissen“
Hier wollen wir speziell auf die Besonderheiten und Voraussetzungen der Zeitsoldaten eingehen, die ihr DZE erst nach ihrem vollendetem 55. Lebensjahr haben und eben keine Berufssoldaten geworden sind.
Besonderheiten - Dienstzeitende für SaZ nach vollendetem 55. Lebensjahr
Betrachtungszeitraum: Im Erwerbsleben
Soldaten auf Zeit, die nach ihrem vollendeten 55. Lebensjahr aus der Bundeswehr ausscheiden, kommen durch das neue GKV-VEG seit dem 01.01.2019 relativ problemlos in die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) zurück / rein.
Aber aufgepasst!
Diese Regelungen sollten alle lebensälteren Soldaten auf Zeit unbedingt kennen:
- Die (freiwillige) Mitgliedschaft in der GKV muss innerhalb von 3 Monaten nach DZE beantragt werden.
- Die unmittelbare Aufnahme einer dem Grunde nach sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (am 1. Tag nach Dienstzeitende) führt NICHT automatisch zur Pflichtmitgliedschaft und muss deshalb ebenfalls beantragt werden. In diesem Fall bleibt der ehemalige SaZ trotzdem freiwilliges Mitglied in der GKV.
- Anders ist es, wenn der über 55 jährige ehemalige SaZ erst am zweiten Tag (oder später) nach dem DZE eine grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Warum? Zunächst wird durch den Beitritt innerhalb der 3-Monats-Frist auch eine freiwillige Mitgliedschaft begründet. Durch die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (ab dem 2. Tag nach DZE oder später) wird der ehem. SaZ dann aber versicherungspflichtig (Pflichtmitglied).
Warum ist das wichtig zu beachten und welche Unterschiede gibt es zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft und der Pflichtmitgliedschaft in der GKV?
Der Unterschied liegt bei der Beitragsbemessung!
Bei der Pflichtversicherung wird nur das Arbeitsentgelt als Einkommen gezählt – worauf dann der Beitrag berechnet wird.
Bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV werden generell alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (59.850€ im Jahr 2023) zur Beitragsberechnung heran gezogen. Also auch z.B:
- Übergangsgebührnisse
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden
- Einnahmen durch Unterhaltszahlungen
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit u.v.m. ….
Dadurch kann der monatliche Beitrag deutlich höher ausfallen gegenüber dem Beitrag als Pflichtmitglied.
Empfehlenswert:
Um Nachteile zu vermeiden, ist es ratsam dass sich die „betroffenen“ Zeitsoldaten frühzeitig, vor dem Dienstzeitende, an ihren zuständigen Sozialdienst wenden.
Und zusätzlich auch gerne an uns.
Was passiert, wenn diese lebensälteren ehemaligen Zeitsoldaten in Rente gehen?
Betrachtungszeitraum: Im Rentnerleben / Ruhestand
Allgemein:
Wer eine gesetzliche Rente bezieht, ist grundsätzlich in einer eigenen Krankenversicherung der Reiter (KVdR) versichert.
Doch nicht jeder Rentner wird dort automatisch Pflichtmitglied.
Für die Pflichtmitgliedschaft sind bestimmte Voraussetzungen wie Vorversicherungszeiten zu erfüllen:
Wenn Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens zu 90 Prozent ( 9/10 Regel ) gesetzlich krankenversichert warst, darfst Du in die Krankenversicherung der Rentner. Das spart oft erheblich Beiträge, denn ein
pflichtversicherter Rentner (KVdR) zahlt aus folgenden Einkommensarten seine Beiträge:
- Renten
- Versorgungsbezügen
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Wenn Du diese Kriterien zur Aufnahme in die KVdR nicht erfüllst, hast du dennoch die Möglichkeit , Dich freiwillig gesetzlich zu versichern (die sog. Weiterversicherung in deiner Krankenkasse). Vorausgesetzt, du warst 12 Monate unmittelbar vor Rentenbeginn oder 23 Monate ohne Unterbrechung in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung, gesetzlich versichert.
Zwischenfazit:
Die Kriterien für die freiwillige gesetzliche Versicherung als Rentner-/in – sollten alle (die es wollen) ehemaligen Zeitsoldaten, die nach ihrem 55. Lebensjahr ausscheiden, durch das neue GKV-VEG erfüllen können.
Die Kriterien für die Pflichtmitgliedschaft in die KVdR werden wohl die meisten Zeitsoldaten nicht erfüllen.
Die Unterschiede zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV als Reiter-7in zur Pflichtmitgliedschaft in der KVdR sind ähnlich zu den oben aufgeführten – die vor Rentenbeginn gelten.
Zur Beitragsberechnung bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern werden herangezogen:
- gesetzliche Rente und Witwen-/r-Rente
- Betriebsrenten, Direktversicherungen
- Erwerbseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit (viele Rentner arbeiten ja auch)
- Vermietung und Verpachtung
- Private Renten u.a. auch Riester-Rente, Rürup und Co.
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
Dadurch kann der monatliche Beitrag deutlich höher ausfallen gegenüber dem Beitrag als Pflichtmitglied.
Gut zu wissen:
Egal ob freiwillig oder gesetzlich versichert, die Deutsche Rentenversicherung übernimmt (an Stelle des Arbeitgebers) auch in der Rente die Hälfte der Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung.
Annahme:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrages gehen wir bei Soldatenfreunde.de davon aus, dass die meisten Zeitsoldaten, die nach ihrem 55. Lebensjahr aus der Bundeswehr ausscheiden, noch ein paar Jahre beruflich tätig sein werden, dadurch dann vermutlich gesetzliches Pflichtmitglied in der GKV sind (wenn sie die o.g. Regelungen beachten), allerdings als Reiter wiederum freiwillig gesetzlich versichert sein werden – weil sie die Vorversicherungszeiten in der GKV nicht erfüllen um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu gelangen.
Lösungen und Empfehlungen
Lösungen:
Soldaten auf Zeit, bei denen zu Beginn ihrer Dienstzeit schon fest steht, dass ihre Verpflichtungsdauer / Dienstzeit bei der Bundeswehr bis zum 55. Lebensjahr oder darüber hinaus geht, können sich mit einer privaten Anwartschaft und Pflegepflicht den Zugang zur PKV sichern, auch für den Fall dass sie noch zum Berufssoldat ernannt werden.
Sollte sie dann kein Berufssoldat werden, gehen diese ausgeschiedenen SaZ wie oben beschrieben vor und werden mindestens freiwillig gesetzlich versichert – oder sogar Pflichtmitglied in der GKV. Als Rentner bleiben sie dann freiwillig gesetzlich versichert (weil Vorversicherungszeiten nicht erfüllt). Wenn außer der gesetzlichen Rente und ein paar privaten Renten keine großen Kapitalerträge fließen – ist der Beitrag nahezu gleich wie bei Pflichtmitgliedern der KVdR.
ODER:
Soldaten auf Zeit, bei denen zu Beginn ihrer Dienstzeit schon fest steht, dass ihre Verpflichtungsdauer / Dienstzeit bei der Bundeswehr bis zum 55. Lebensjahr oder darüber hinaus geht, die können bei ihrer / einer gesetzlichen Krankenkasse direkt zu Beginn ihrer Dienstzeit eine Anwartschaft und die Pflegeversicherung abschließen / fortführen, damit sichern sie sich die Vorversicherungszeiten in der GKV und erfüllen damit möglicherweise die 9/10 Regel für die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR.
Der monatliche Beitrag für diese Variante ist deutlich teurer als bei der 1. Variante mit der PKV und wenn diese SaZ später Berufssoldaten werden, müssten sie dann in die private Krankenversicherung wechseln, mit neuer Gesundheitsprüfung und dem dann jeweiligem Alter als Berechnungsgrundlage.
Fazit & Empfehlung Soldatenfreunde
Um die bestmögliche Absicherung und Vorgehensweise für Zeitsoldaten zu finden, bei denen das Dienstzeitende nach dem 55. Geburtstag liegt – ist ein persönliches und individuelles Beratungsgespräch absolut ratsam und wichtig!
Von pauschalen Empfehlungen ist Abstand zu nehmen.
Wir stehen euch dafür sehr gern zur Seite und beraten umfangreich.
FAQ
Wieviel kostet die Pflegeversicherung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Beitragssatz liegt derzeit bei 3,4% des Bruttoeinkommens.
Beispiel:
Ein Soldat auf Zeit (25) hat ein Bruttoeinkommen von 2.500€ dann kostet die Pflegeversicherung 85,00€ pro Monat.
Zum Vergleich:
Die Pflegeversicherung bei einer privaten Krankenversicherung würde für diesen 25 jährigen Soldaten etwa 25,00 bis 30,00€ kosten.
mehr erfahrenWas kostet eine Anwartschaft bei der GKV?
Nach unseren Recherchen liegen die Kosten für eine Anwartschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse etwa bei 50,00€ monatlich.
Hierzu bitte bei der jeweiligen Krankenkasse vorher fragen / um Auskunft bitten.
mehr erfahrenWieviel kostet eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung?
Eine kleine Anwartschaft kostet zwischen 1,00€ bis 10,00€ pro Monat - je nach Versicherungsgesellschaft und Leistungsumfang unterschiedlich.
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